
06 Jul Aktualisierte Ausbildungsberufe im Gastgewerbe
Ab 1. August 2022 wird es im Gastgewerbe sieben, anstatt wie bisher sechs, Ausbildungsberufe geben – und auch sonst bringt die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen.
Die neuen Ausbildungsordnungen werden kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt.
Alle Ausbildungen werden deutlich modernisiert. Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden integriert. Der Fokus liegt auf Bereichen, die in der Branche an Bedeutung gewonnen haben, wie beispielsweise Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team und Kommunikation mit dem Gast.
Die jungen Fachkräfte werden künftig passgenauer auf ihre zukünftige Rolle als Führungskräfte vorbereitet, indem sie bereits in der Erstausbildung die Anleitung von Mitarbeitern, Kalkulation, Verkaufsförderung und Vertrieb sowie wirtschaftliches Denken vermittelt bekommen. Auch veränderte Ernährungsgewohnheiten werden in der Ausbildung berücksichtigt.
Die wesentlichste strukturelle Neuerung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den fünf dreijährigen Berufen. Das bedeutet, es gibt dort keine Zwischenprüfung mehr, sondern im vierten Ausbildungshalbjahr den ersten Teil der Abschlussprüfung (AP 1). In den zweijährigen Ausbildungen bleibt es bei Zwischen- und Abschlussprüfung.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden entsprechend umgeschrieben.