Neu im Berufsbildungsgesetz ab 2020

Neu im Berufsbildungsgesetz ab 2020

Zum 01.01.2020 wurden einige Änderungen in das Berufsbildungsgesetz aufgenommen – hier die wichtigsten:

  • es gibt jetzt eine im BBiG festgelegte Mindestausbildungsvergütung
  • die Teilzeitberufsausbildung ist jetzt für alle möglich
  • in puncto Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gilt für erwachsene künftig dasselbe wie für jugendliche Azubis
  • Auszubildenden sind jetzt neben Ausbildungsmitteln wie Werkzeugen und Werkstoffen auch Fachliteratur, die sie zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigen, kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Im Detail nachlesen können Sie alle Änderungen hier