
09 Jan. Neu im Berufsbildungsgesetz ab 2020
Zum 01.01.2020 wurden einige Änderungen in das Berufsbildungsgesetz aufgenommen – hier die wichtigsten:
- es gibt jetzt eine im BBiG festgelegte Mindestausbildungsvergütung
- die Teilzeitberufsausbildung ist jetzt für alle möglich
- in puncto Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gilt für erwachsene künftig dasselbe wie für jugendliche Azubis
- Auszubildenden sind jetzt neben Ausbildungsmitteln wie Werkzeugen und Werkstoffen auch Fachliteratur, die sie zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigen, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Im Detail nachlesen können Sie alle Änderungen hier